BESTATTUNGSVORSORGE IN HANAU
Entlasten Sie die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen
Wer die eigene Bestattung schon zu Lebzeiten regelt, nimmt Angehörigen schwere Entscheidungen ab. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag legen Sie fest, wie Ihre Beerdigung ablaufen soll und wie die Trauerfeier gestaltet wird. Als Ihr Bestatter in Hanau und Umgebung begleiten wir Sie durch diesen Prozess und helfen Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen: für sich selbst und Ihre Angehörigen.

Was eine Bestattungsvorsorge für Sie regelt
Eine Bestattungsvorsorge bedeutet, dass Sie die wichtigsten Entscheidungen rund um Ihre eigene Bestattung schon zu Lebzeiten treffen: welche Bestattungsart, welcher Sarg oder welche Urne, welcher Friedhof, welche Grabart und wie die Trauerfeier gestaltet wird. So wissen Ihre Angehörigen im Todesfall genau, was Sie sich gewünscht haben, und müssen diese Entscheidungen nicht selbst treffen oder gegen andere Familienmitglieder durchsetzen.
Dafür gibt es zwei Wege. Eine Bestattungsverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der Sie Ihre Wünsche dokumentieren, ohne finanzielle Absicherung. Ein Bestattungsvorsorgevertrag geht einen Schritt weiter: Sie schließen ihn direkt mit Ihrem Bestatter ab, legen gemeinsam alle Details fest und sichern die Bestattung zusätzlich finanziell ab, entweder über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung. Wie diese Absicherung genau funktioniert, lesen Sie weiter unten.
Verbindlich geregelt
Der Bestattungsvorsorgevertrag ist für uns als Bestatter bindend. Auch wenn Angehörige nach Ihrem Tod andere Vorstellungen haben, setzen wir Ihre Wünsche um.
Jederzeit anpassbar
Ihre Lebenssituation verändert sich? Sie können den Vertrag jederzeit anpassen. Für uns gilt immer die aktuelle Fassung.
Kostenlose Beratung
In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Form der Bestattungsvorsorge zu Ihnen passt. Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.
Unabhängig vom Testament
Ein Testament wird häufig erst nach der Beisetzung eröffnet. Im Vorsorgevertrag ist alles separat geregelt und steht sofort zur Verfügung.
Finanzielle Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung im Vergleich
Für die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattung stehen Ihnen zwei Modelle zur Verfügung. Beide sorgen dafür, dass Ihre Angehörigen im Todesfall nicht mit den Bestattungskosten belastet werden. Welches Modell zu Ihnen passt, klären wir gemeinsam im Beratungsgespräch.
01
Treuhandkonto
Sie zahlen einen Betrag auf ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG ein. Sie können die Einzahlung einmalig, in Teilzahlungen oder mit monatlich 100 Euro vornehmen. Das Geld wird mündelsicher angelegt und ist durch eine Ausfallbürgschaft abgesichert. Sie erhalten jährlich einen Kontoauszug.
02
Sterbegeldversicherung
Mit einer Sterbegeldversicherung zahlen Sie monatlich einen festen Betrag ein. Die Versicherungssumme wird im Todesfall ausgezahlt und deckt die Kosten der Bestattung. Auch für Menschen, die keine Einmalzahlung leisten können oder wollen, ist das ein verlässlicher Weg.
03
Schutz vor Zugriff durch das Sozialamt
Beide Modelle sind zweckgebunden. Sollten Sie pflegebedürftig werden, kann das Sozialamt nicht auf das angelegte Geld zugreifen. Ihre Bestattungsvorsorge bleibt abgesichert.
04
Vorsorge für alle Lebensphasen
Bestattungsvorsorge ist nicht nur ein Thema für Senioren. Auch Schwerkranke, Menschen in Risikoberufen oder junge Familien entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge, um Angehörige organisatorisch und finanziell zu entlasten.

Downloads rund um das Thema Vorsorge
In einem persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie zur finanziellen Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge. Diese Unterlagen können Sie schon vorab in Ruhe lesen.
- Informationen zu Bestattungsverträgen
- Bestattungsvorsorge und Sozialamt
- Bezugsrecht für Lebensversicherungen
- Grabpflege BDB-Beiblatt
- Grabpflegevertrag Muster
- Musterwiderspruch Sozialamt
- Flyer Treuhand
- Treuhand Vorsorgevollmacht
- Bestattungsverfügung
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesverband Deutscher Bestatter unter www.bestatter.de.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie über die Bestattungsvorsorge hinaus vorsorgen möchten: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt dazu barrierefreie Informationen und Broschüren bereit.
Bestattungsvorsorge kurz erklärt
Das Video gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, was zu einer Bestattungsvorsorge gehört und wie sich die Kosten absichern lassen. Alles Weitere besprechen wir in Ruhe persönlich mit Ihnen.
Das sagen Menschen, die wir begleiten durften
Diese Stimmen erzählen von Momenten, in denen Vertrauen, Ruhe und Verlässlichkeit zählten. Weitere Rückmeldungen finden Sie über den Link zu den Google-Rezensionen.

Herzliche Unterstützung in schwerer Zeit
Wir möchten uns für die professionelle und herzliche Unterstützung in einer sehr schweren Zeit bedanken. Alles wurde ruhig, würdevoll und ohne unnötigen Stress organisiert. Besonders hervorheben möchten wir die aufmerksame Betreuung und den respektvollen Umgang mit den Angehörigen. Sehr hilfreich war auch, dass uns die Sterbeurkunde direkt nach Hause gebracht wurde.
Jeder Wunsch wurde erfüllt
Die Trauerfeier mit allem drum und dran war wirklich schön und jeder Wunsch wurde ermöglicht. Gerade in dieser schwierigen Zeit hat man sich zumindest bei den Gesprächen so wohl wie möglich gefühlt und es wurde alles liebevoll umgesetzt. Vielen Dank für Eure Mühe und eure Arbeit ❤️

Ihr habt mir die Trauer durch eure liebevolle Unterstützung sehr viel leichter gemacht
Ich möchte mich von Herzen für die professionelle und liebevolle Bestattung meiner Mama bedanken. In dieser schweren Zeit fühlte ich mich von Anfang an sehr gut aufgehoben. Auch beim erst Gespräch spürte man direkt die Hingabe für diesen Beruf.
Ihr habt mir die Trauer durch eure einfühlsame und liebevolle Unterstützung und Durchführung sehr viel leichter gemacht.

Bestattungsvorsorge
Wir beraten Sie persönlich, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen können
Die Beratung zur Bestattungsvorsorge ist kostenfrei und unverbindlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und gehen auf Ihre persönlichen Wünsche ein. Wenn Sie möchten, bringen Sie Ihre Angehörigen zum Gespräch mit. Alternativ kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause, um in Ruhe und in gewohnter Umgebung alles Wichtige zu besprechen. So sind alle von Anfang an eingebunden und es gibt später keine offenen Fragen.
Wenn ein Angehöriger verstorben ist und Sie Unterstützung bei der Planung der Bestattung brauchen, sind wir ebenfalls für Sie da. Auf unserer Seite Beerdigung planen finden Sie alle Informationen zu den nächsten Schritten. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter 06181 53487.

Bestattungswünsche festhalten
Unser Online-Vorsorgeformular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Art von Bestattungswünschen sich vertraglich festhalten lassen. Nach dem Absenden bekommen Sie Ihre Antworten als PDF per E-Mail, zum Ausdrucken und für Ihre eigenen Unterlagen. Wir bereiten damit das Beratungsgespräch mit Ihnen vor.
Ihre Angaben helfen uns, das Beratungsgespräch vorzubereiten. Alle Felder außer Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse sind freiwillig. Sie können das Formular auch weitgehend leer absenden und alles Weitere im persönlichen Gespräch klären.
Häufige Fragen zur Bestattungsvorsorge
Was ist eine Bestattungsvorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?
In einer Bestattungsvorsorge legen Sie vertraglich fest, wie Ihre Trauerfeier und Ihre Beisetzung ablaufen sollen. Dazu gehört die Entscheidung zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung, der Ort der Beisetzung, die Wahl von Sarg oder Urne und die Musik bei der Trauerfeier.
Sie wissen dann, dass später Ihren Wünschen entsprochen wird. Gleichzeitig nehmen Sie Ihren Angehörigen viele Entscheidungen ab, die sie sonst in den ersten Tagen nach Ihrem Tod treffen müssten.
Über eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto lässt sich zusätzlich die Finanzierung absichern. Wir beraten Sie dazu kostenfrei. Wenn Sie möchten, bringen Sie Ihre Familie zum Gespräch mit.
Was kostet eine Bestattungsvorsorge?
Die Kosten einer Bestattungsvorsorge hängen von Ihren persönlichen Wünschen ab: von der Art der Bestattung über die Wahl des Friedhofs bis zur Gestaltung der Trauerfeier. Daher lassen sich die Kosten nicht pauschal beziffern. In einem persönlichen Beratungsgespräch beim Bestattungsunternehmen oder bei Ihnen zu Hause gehen wir alle Punkte mit Ihnen durch und erstellen eine transparente Kostenaufstellung. Die Beratung ist kostenfrei.
Was kann ich in meinem Bestattungsvorsorgevertrag festlegen?
Das bleibt Ihnen überlassen. Sie können bis ins Detail gehen oder nur den Rahmen vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Festhalten lassen sich zum Beispiel:
- Art der Bestattung und der Beisetzung
- Friedhof, Grabart, Grabstein und Grabpflege
- Ort und Ablauf der Trauerfeier
- Trauerrede durch eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder durch einen freien Redner
- Musik für die Trauerfeier
- Sarg oder Urne
- Blumenschmuck
- Gestaltung und Inhalt von Trauerdruck und Traueranzeige
- Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier
- persönliche Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
- finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags
Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung. Wie kann ich das festlegen?
Sprechen Sie zuerst mit Ihren Angehörigen darüber. Verbindlich wird es mit einer Bestattungsvorsorge: Im Gespräch mit uns können Sie Ihre Vorstellungen zu Abschied und Beisetzung durchgehen und anschließend im Vertrag festhalten. Wir führen die Bestattung später so aus, wie Sie es festgelegt haben.
Gerade bei persönlichen Wünschen ist das ratsam, damit unter den Hinterbliebenen keine Unstimmigkeiten darüber entstehen, welche Form des Abschieds Ihnen gerecht wird.
Was ist der Unterschied zwischen einer Bestattungsverfügung und einem Bestattungsvorsorgevertrag?
Eine Bestattungsverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der Sie festhalten, wie Sie bestattet werden möchten. Sie hat keine finanzielle Komponente. Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen und regelt zusätzlich die finanzielle Absicherung über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung. Der Vertrag ist für den Bestatter bindend.
Wie kann ich meine Bestattung finanziell absichern?
Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Wege: eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto. Beides ist in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag und in einem angemessenen Kostenrahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt. Ihre Beisetzung bleibt also auch dann abgesichert, wenn Sie später Sozialleistungen beziehen.
Die Einlagen auf dem Treuhandkonto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG werden mündelsicher angelegt und sind zusätzlich durch eine Ausfallbürgschaft der Sparkasse Wuppertal abgesichert. Einmal im Jahr erhalten Sie einen Kontoauszug.
Ist eine finanzielle Bestattungsvorsorge wirklich notwendig?
Notwendig ist sie nicht, sinnvoll in den meisten Fällen schon. Das zurückgelegte Geld ist zweckgebunden und damit vor dem Zugriff Dritter geschützt, etwa durch das Sozialamt. Vor allem aber müssen Ihre Angehörigen die Kosten nicht selbst tragen.
Die Kosten einer Bestattung setzen sich aus mehreren Posten zusammen: unserer Arbeit als Bestatter, den Gebühren für Ämter, Arzt und Friedhof, bei einer Feuerbestattung zusätzlich dem Krematorium. Dazu kommen Steinmetz, Grabpflege, Trauerdruck, Blumenschmuck und die Bewirtung nach der Trauerfeier. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt davon ab, wie Sie sich Trauerfeier und Beisetzung wünschen.
Ist meine Bestattungsvorsorge im Pflegefall geschützt?
Ja. Das Guthaben aus einem Bestattungsvorsorgevertrag ist zweckgebunden. Sollten Sie pflegebedürftig werden und auf Leistungen des Sozialamts angewiesen sein, kann auf das angelegte Geld nicht zugegriffen werden. Ihre Vorsorge bleibt finanziell abgesichert.
Zählt eine Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen?
Wenn Sie die finanzielle Absicherung zweckgebunden anlegen, in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem Treuhandkonto, ist das Geld zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen vor dem Zugriff Dritter geschützt. Voraussetzung ist, dass weder Sie noch Ihre Familie darüber für andere Zwecke verfügen können und dass der Betrag für eine ortsübliche Bestattung angemessen ist.
Was passiert mit meiner Bestattungsvorsorge, wenn ich Sozialleistungen beantrage?
Haben Sie die Vorsorge abgeschlossen, bevor der Bedarfsfall eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung in der Regel bis zu Ihrem Tod unangetastet. Das gilt auch, wenn Sie erst später Sozialleistungen beantragen.
Geschützt ist das Geld nur, wenn es zweckgebunden angelegt ist, wenn also niemand es für etwas anderes als Ihre Bestattung verwenden kann. Außerdem gilt der Schutz nur für den Betrag, der einer angemessenen Bestattung am gewünschten Ort entspricht.
Diese Hinweise sind allgemein gehalten. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an das zuständige Amt oder an einen Anwalt.
Kann ich den Vorsorgevertrag nachträglich ändern?
Ja, der Vertrag ist jederzeit anpassbar. Wenn sich Ihre Wünsche oder Ihre Lebenssituation ändern, passen wir den Vertrag gemeinsam an. Für uns gilt immer die aktuelle Fassung.
Für wen ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?
Eine frühzeitige Bestattungsvorsorge hilft nicht nur im höheren Alter. Auch junge Familien, Menschen mit Risikoberufen oder Schwerkranke entscheiden sich bewusst dafür, ihre Angehörigen zu entlasten. Es gibt keinen festen Zeitpunkt. Wer sich mit dem Thema beschäftigen möchte, kann jederzeit einen Termin zur Beratung vereinbaren.
Ab welchem Alter ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?
Ein Mindestalter gibt es nicht. Viele Menschen regeln ihre Bestattungsvorsorge dann, wenn ohnehin Testament, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung anstehen. Der richtige Zeitpunkt ist der, an dem Sie sich mit dem Thema beschäftigen möchten. Ändern lässt sich der Vertrag später jederzeit.
Kann ich Bestattungswünsche in meinem Testament festhalten?
Davon raten wir ab. Ein Testament wird in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Für Ihre Wünsche ist es dann zu spät. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag gehen Sie auf Nummer sicher. Wichtig ist, dass Ihre Angehörigen von dem Vertrag wissen und dass Sie ihn an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahren oder bei Ihrem Notar hinterlegen.
Welche Patientenrechte habe ich am Lebensende und wie kann ich meinen letzten Willen festhalten?
Neben der Bestattungsvorsorge lohnt es sich, auch Ihre Patientenrechte und Ihren letzten Willen zu regeln. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt dazu barrierefreie Informationen bereit, zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsrecht ebenso wie zum Erbrecht.