Fragen und Antworten
Fragen zur Bestattung, die wir am häufigsten hören
Wenn ein Mensch stirbt, kommen Fragen auf, die man vorher nie gestellt hat. Hier finden Sie die Fragen, die Angehörige uns am häufigsten stellen, sortiert nach Themen. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist oder Sie lieber mit jemandem sprechen möchten: Wir sind Tag und Nacht erreichbar unter 06181 53487.
FAQ
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Kontakt aufnehmenErste Schritte im Trauerfall
Was muss ich im Sterbefall als Erstes tun?
Rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117), damit die Todesbescheinigung ausgestellt werden kann. Danach kontaktieren Sie uns. Wir sind jederzeit erreichbar, rund um die Uhr, telefonisch unter 06181 53487. Von dort an übernehmen wir die Erledigung aller weiteren Schritte.
Was muss innerhalb der ersten 36 Stunden nach dem Todesfall erledigt werden?
Kurz nach dem Tod muss ein Arzt den Totenschein ausstellen. Stirbt jemand zu Hause, rufen Sie den Haus- oder ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117). Häufig sind es die nächsten Angehörigen des Verstorbenen, die im Rahmen der Totenfürsorge diese ersten Schritte einleiten müssen, noch bevor die Trauer richtig ankommen kann. In Hessen muss der Leichnam innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall überführt werden. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich, wir übernehmen von da an alle weiteren Schritte der Organisation der Bestattung:
06181 53487
, oder per
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Kann ich Sonderurlaub beantragen, wenn ein Angehöriger gestorben ist?
Ja. Bei einem Todesfall in der Familie haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung. Die genaue Dauer hängt vom Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ab, meist sind es ein bis drei Tage für den Tod von Ehepartnern, Eltern oder Kindern. Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber aus.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In Hessen soll eine verstorbene Person spätestens 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zu uns überführt werden. Diese Zeit gehört Ihnen. Wenn Sie sich zu Hause in Ruhe verabschieden möchten, sagen Sie uns das einfach. In begründeten Fällen lässt sich die Frist verlängern, das klären wir für Sie mit der zuständigen Stelle.
Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?
Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnenbeisetzungen beziehungsweise das Verstreuen der Asche weitere Möglichkeiten. Die bekannteste ist die Seebestattung in bestimmten Bestattungsgebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Weltmeere. Darüber hinaus zählen die Baumbestattung oder Waldbestattung in einem Bestattungswald zu beliebten Beisetzungsformen.
Einige unserer Nachbarländer bieten weitere Beisetzungsmöglichkeiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluftballon heraus. Sonderfälle sind die Diamantbestattung und die Weltraumbestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die verbleibende Asche wird nach Ihren Vorstellungen beigesetzt. wir beraten Sie gerne näher.
Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?
Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.
Wie erkenne ich einen guten Bestatter?
Wer ein Bestattungsunternehmen eröffnet, muss in Deutschland keine besondere Qualifikation nachweisen. Achten Sie deshalb auf die Ausbildung: Bestattungsfachkraft, Geprüfter Bestatter und Bestattermeister sind anerkannte Abschlüsse. Ein Anhaltspunkt ist auch das Zeichen „Bestatter, vom Handwerk geprüft“ des Bundesverbands Deutscher Bestatter.
Genauso wichtig ist, wie sich ein Gespräch anfühlt. Ein seriöses Unternehmen legt die Kosten offen, lässt Ihnen Zeit für einen Vergleich und zeigt Ihnen auf Wunsch die Räume, in denen Verstorbene versorgt werden. Fragen Sie ruhig nach, wie weit Sie sich selbst einbringen können.
Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?
Das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ ist eine Kollektivmarke des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Dieses Gütesiegel wird nur Mitgliedsunternehmen verliehen, die einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungsfachkraft oder einen Bestattermeister in verantwortlicher Position haben und die bestimmte fachliche, persönliche und betriebliche Kriterien erfüllen.
Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?
Die Fristen stehen im hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz. Eine Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes stattfinden und muss spätestens zehn Tage danach erfolgen. Diese Höchstfrist gilt seit Januar 2026, vorher waren es vier Tage. Nach einer Einäscherung haben Sie neun Wochen Zeit, die Urne beisetzen zu lassen.
Welche Aufgaben übernimmt Bestattungen Heinz Schaack für mich?
Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung, außerdem überführen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.
Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?
In Zeiten von sozialen Netzwerken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internetnutzer seinen Hinterbliebenen samt Guthaben und Verbindlichkeiten vererbt. Bestattungen Heinz Schaack unterstützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögenswerte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungsweise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausgeschlossen.
Fragen zur verstorbenen Person
Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?
Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.
Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?
Wenn Sie dem Verstorbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemeinsam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauerhalle zum Bestattungsfahrzeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungsfahrzeug zum Grab. Bei einer Feuerbestattung dürfen Sie natürlich auch die Urne selbst zum Grab tragen.
Was ist Thanatopraxie?
Mit Techniken der Thanatopraxie, auch „Modern Embalming“ oder „Einbalsamierung“ genannt, ist es möglich, den Körper eines Verstorbenen zu konservieren, wenn er über einen längeren Zeitraum aufgebahrt werden soll oder sich die Beerdigung zum Beispiel aufgrund einer Überführung ins Ausland verzögert. Durch eine thanatopraktische Versorgung kann außerdem das natürliche Erscheinungsbild des Verstorbenen wiederhergestellt werden, etwa wenn der Körper von langer Krankheit oder schweren Verletzungen gezeichnet ist.
Warum ist eine thanatopraktische Versorgung hilfreich oder sogar notwendig?
Thanatopraxie schenkt den Hinterbliebenen mehr Zeit zum Loslassen. Sie können sich zum Beispiel über den üblichen Zeitraum hinaus ganz in Ruhe von dem Verstorbenen verabschieden. Durch die Wiederherstellung seines natürlichen Erscheinungsbildes können die Angehörigen ihn in guter Erinnerung behalten. Darüber hinaus kann die Thanatopraxie helfen, den Verlust anzunehmen und den Tod zu akzeptieren. Was gerade dann wichtig ist, wenn ein Mensch plötzlich, beispielsweise durch einen Unfall, aus dem Leben gerissen wurde. So ist Thanatopraxie auch ein wichtiger Schritt in der Trauerverarbeitung. Zudem ist Thanatopraxie die Voraussetzung für eine Auslandsüberführung im Flugzeug.
Können bei Bestattungen Heinz Schaack auch verstorbene Frauen von Frauen versorgt werden?
Ja. Wenn aus persönlichen oder religiösen Gründen der Wunsch besteht, dass eine Verstorbene von einer Frau versorgt und eingekleidet wird, richten wir das ein. Sagen Sie uns einfach im ersten Gespräch Bescheid.
Bestattungsarten und Grabarten
Welche Bestattungsarten sind bei Bestattungen Heinz Schaack möglich?
Bei uns sind verschiedene Bestattungsarten möglich: die Erdbestattung im Sarg, die Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Urne, die Seebestattung oder die Baumbestattung. Welche Bestattungsart die richtige ist, hängt von den Wünschen der verstorbenen Person und den Vorstellungen der Angehörigen ab. Wir beraten Sie ausführlich zu allen Möglichkeiten, zu Grabarten und zur Wahl des Friedhofs.
Was ist der Unterschied zwischen Erd- und Feuerbestattung?
Bei Erdbestattungen wird der Verstorbene im Sarg auf einem Friedhof bestattet. Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam eingeäschert; die Wahl zwischen Sarg oder Urne stellt sich bei der Feuerbestattung bei der Beisetzung: Die Urne wird zum Beispiel in einem Urnengrab, einem Wahlgrab oder bei alternativen Formen wie der Seebestattung oder Baumbestattung beigesetzt. Beide Bestattungsarten sind in Deutschland möglich. Wir beraten Sie ausführlich zu allen Optionen sowie zur Wahl der Grabstelle und zur späteren Grabpflege. Einen Überblick aller Möglichkeiten finden Sie in unserem Ratgeber zu Bestattungsarten.
Wer kümmert sich um die Grabpflege?
Die Grabpflege liegt nach der Beisetzung bei den Angehörigen oder kann an einen Gartenbaubetrieb übergeben werden. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen zuverlässigen Grabpflegedienst in Hanau und der Region. Bei einer Bestattungsvorsorge lässt sich die Grabpflege ebenfalls bereits im Vorsorgevertrag regeln, damit Ihre Angehörigen später entlastet sind.
Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?
Welche Grabarten an einem Ort oder auf einem Friedhof angelegt werden, entscheidet immer der jeweilige Friedhofsträger. Klassische Grabarten sind das Wahlgrab und das Reihengrab. Auch Rasengräber mit oder ohne Namensnennung (auch: anonyme Beisetzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partnergräber, gärtnerisch gepflegte Themenanlagen, Baumbestattungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Beschaffenheit des Friedhofs spielen die Nachfrage durch die Bevölkerung und uns Bestatter sowie das Zusammenspiel von Friedhofsträgern, örtlichen Friedhofsgärtnern und Steinmetzen eine Rolle.
Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?
Die Ruhezeit ist die Mindestnutzungsdauer einer Grabstelle. Nach ihrem Ablauf werden Reihengräber eingeebnet und neu belegt, bei Wahlgräbern lässt sich die Nutzungsdauer verlängern. Wie lang die Ruhezeit ist, hängt auch von der Bodenbeschaffenheit ab, denn sie muss so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam vollständig vergehen können.
Auf den Hanauer Friedhöfen beträgt die Ruhezeit 20 Jahre, sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnen. Für Kindergräber gelten kürzere Zeiten. Auf Friedhöfen außerhalb Hanaus kann die Ruhezeit abweichen, wir sagen Ihnen für den gewünschten Friedhof, was dort gilt.
Was passiert bei einer Kremierung?
Bei der Einäscherung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und auf einer speziellen Vorrichtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Temperaturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körperlichen Statur des Verstorbenen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer wird zum Verstorbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschließend eindeutig zuordnen. Knochenreste werden nach der Einäscherung zerkleinert, zuvor werden gegebenenfalls künstliche Gelenke entfernt. Ein Mitarbeiter des Krematoriums füllt die Asche sowie mögliches Zahngold oder Edelmetalle von Körperschmuck in eine Aschekapsel und übergibt sie dem verantwortlichen Bestatter. Für die Beisetzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuckurne Ihrer Wahl eingesetzt.
Kann ich mir den Termin für die Kremierung meines verstorbenen Angehörigen aussuchen?
Einige Krematorien bieten in der Tat die Einäscherung zu einem Wunschtermin an, sodass Sie zu der Zeit vor Ort oder zumindest in Gedanken bei dem Verstorbenen sein können. Gerne geben wir Ihren Wunschtermin an das Krematorium weiter.
Kann ich der Kremierung meines Angehörigen beiwohnen?
Ob und in welcher Form Sie bei der Einäscherung dabei sein können, hängt vom jeweiligen Krematorium ab. Es gibt Krematorien mit einer Trauerhalle oder einem Andachtsraum, von wo aus die Angehörigen der Übergabe des Sarges an das Feuer beiwohnen können. Diese Zeremonie kann auch je nach Krematorium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.
Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?
Ein Sarg wird bei der Feuerbestattung aus Achtung vor dem Verstorbenen und aus hygienischen Gründen verwendet. Ein weiterer wesentlicher Grund ist, dass der Leichnam ohne Sarg nicht vollständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Temperatur im Ofen selbst entzündet hat.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne ausgehändigt werden darf. So ist es in einigen Bundesländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Beisetzungsort bringen. Die Beisetzung in Deutschland ist nach geltenden Vorschriften auf einem Friedhof bzw. in dafür vorgesehenen Wald- oder Meeresgebiet durchzuführen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Hauptwohnsitz bei ihrem Tod in diesem Bundesland gemeldet war, unter bestimmten Umständen auf einem Privatgrundstück beigesetzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.
Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?
Nein, denn jeder Leichnam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschenkapsel gefüllt und versiegelt. Vor der Einäscherung wird außerdem ein Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuerfesten, gekennzeichneten Steins kann die Asche eindeutig zugeordnet werden.
Gibt es die Möglichkeit, ein Krematorium zu besichtigen?
Ja, viele Krematorien lassen sich besichtigen. Die Bedingungen sind unterschiedlich, manche Bereiche sind nur in Begleitung zugänglich, andere gar nicht. Einige Krematorien veranstalten regelmäßig einen Tag der offenen Tür mit Führungen. Sprechen Sie uns an, dann sagen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es im Krematorium XX gibt.
Was ist ein Kolumbarium?
Das Wort Kolumbarium (oder: Columbarium) kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Taubenschlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Nischen zur Beisetzung von Urnen, die auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mausoleum stehen. In der Regel sind die Nischen mit einer Tafel oder einer Glasscheibe verschlossen, worauf Name und Lebensdaten genannt sind.
Was passiert bei einer Seebestattung?
Vor der Seebestattung steht zunächst die Einäscherung des Verstorbenen. Sowohl für die Feuerbestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willensbekundung zu Lebzeiten vorliegen. Ist diese nicht vorhanden, müssten die Angehörigen glaubhaft begründen können, dass die Seebestattung im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine wasserlösliche Seeurne gefüllt und in einem der hierfür vorgesehenen Areale der Nordsee, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See übergeben. Die Angehörigen können der Seebestattung beiwohnen. Unabhängig davon kann bereits vor der Seebestattung eine Trauerfeier stattfinden. Die genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle werden in eine Seekarte eingetragen, die den Angehörigen übergeben wird.
Kann ich bei der Seebestattung dabei sein und den Beisetzungsort wieder besuchen?
Ja, die Hinterbliebenen können bei der Seebestattung dabei sein und der Übergabe der Urne an die See beiwohnen. Wie viele Personen mit an Bord gehen können, ist unterschiedlich. Wenn Sie sich für eine Seebestattung interessieren, geben wir Ihnen gerne weitere Informationen zu den Möglichkeiten im von Ihnen gewünschten Seegebiet. Nach der Seebestattung erhalten Sie als Angehörige eine Karte mit den genauen Koordinaten der Beisetzung. So können Sie den Beisetzungsort jederzeit aufsuchen. Die Reedereien bieten in der Regel auch Gedenkfahrten dorthin an.
Was sind Waldbestattungen und Naturbestattungen?
Als Naturbestattungen werden Beisetzungsformen außerhalb traditioneller Friedhöfe bezeichnet. In Deutschland ist das zumeist die Beisetzung in einem Bestattungswald oder die Seebestattung. In anderen Ländern, allen voran in der Schweiz und in den Niederlanden, gibt es außerdem die Möglichkeit, die Asche in der Natur zu verstreuen, etwa auf speziellen Almwiesen oder in Flüssen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beisetzungsform interessieren.
Ablauf und persönliche Gestaltung
Muss ich mich sofort für einen Sarg oder eine Urne entscheiden?
Nein. Wir nehmen uns Zeit für die Auswahl und beraten Sie ohne Druck. Sie können sich unser Sortiment in Ruhe ansehen, Fragen stellen und auch noch einmal darüber nachdenken. Die Entscheidung fällt, wenn Sie so weit sind.
Kann ich auch eigene Wünsche einbringen, die hier nicht gezeigt werden?
Selbstverständlich. Was Sie auf dieser Seite sehen, ist ein Ausschnitt unseres Sortiments. Wenn Sie sich etwas anderes vorstellen, einen bestimmten Sarg, eine besondere Urne oder eine individuelle Gestaltung, sprechen Sie uns an. Wir finden eine Lösung.
Welche Urne passt zu welcher Bestattungsart?
Für eine Seebestattung werden wasserlösliche Seeurnen verwendet. Für eine Baumbestattung oder Waldbestattung kommen biologisch abbaubare Urnen zum Einsatz. Bei einer Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung auf einem Friedhof ist die Auswahl am größten: Hier sind Urnen aus Naturstoff, Holz, Metall oder Marmor möglich. Wir beraten Sie gern, welche Urne zu Ihrer gewählten Bestattungsform passt.
Wie schnell kann eine Traueranzeige geschaltet werden?
In der Regel können wir eine Traueranzeige innerhalb von 2 Werktagen in den regionalen Zeitungen schalten. Wenn es besonders schnell gehen muss, sprechen Sie uns direkt an. Wir kennen die Annahmeschlüsse der Zeitungen in Hanau und Umgebung und kümmern uns um eine rechtzeitige Schaltung.
Kann ich ein eigenes Foto für den Trauerdruck verwenden?
Ja. Viele Familien wählen ein Foto des Verstorbenen für Trauerkarten, Sterbebilder oder die Traueranzeige. Bringen Sie das Foto einfach mit oder senden Sie es uns per E-Mail. Wir passen es in der Gestaltung hochwertig an das gewählte Format an.
Was kostet eine Traueranzeige in der Zeitung?
Die Kosten richten sich nach der Größe der Anzeige und der jeweiligen Zeitung. Wir beraten Sie, welche Anzeigengröße passend ist, und geben Ihnen vorab eine Einschätzung zu den Kosten. Die Schaltung übernehmen wir für Sie.
Muss ich mich vor dem Gespräch schon für einen Spruch oder ein Symbol entscheiden?
Nein. Sie können unsere Auswahl an Trauersprüchen und Trauersymbolen vorab durchsehen, müssen es aber nicht. Im Gespräch finden wir gemeinsam heraus, was zu Ihrem Anliegen passt. Viele Familien bringen auch eigene Texte oder Ideen mit.
Kann ich auch nach der Beerdigung noch Danksagungen in Auftrag geben?
Ja. Trauerdanksagungen werden üblicherweise 2 bis 4 Wochen nach der Beisetzung versandt. Wir gestalten und drucken die Danksagungskarten oder schalten eine Danksagungsanzeige in der Zeitung, ganz nach Ihrem Wunsch.
Was muss ich beachten, wenn ich einen verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbahren möchte?
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Hessen, dürfen Sie einen verstorbenen Angehörigen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten und können ihn dort zur Abschiednahme aufbahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem entsprechenden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns anrufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Verstorbenen aufzubahren.
Kann der Verstorbene in der eigenen Kleidung beerdigt werden?
Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Verstorbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Abschiednahme hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Angehörigen so gegenübertreten können, wie Sie ihn zu Lebzeiten kannten. Ist eine Feuerbestattung geplant, müssen die Kleidung und Sargbeigaben jedoch aus natürlichen Materialien bestehen, wie etwa Baumwolle, Leinen, Wolle, Seide oder Maisstärke. Kleidungsstücke wie beispielsweise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schadstoffentwicklung kommen kann.
Wie kann ich mich in die Ausgestaltung der Bestattung einbringen?
Die Möglichkeiten, sich als Hinterbliebene in die Bestattung einzubringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persönlichen Wünsche, die wir für Sie umsetzen können, aber natürlich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Angehörige können beim Waschen und Einkleiden des Verstorbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne gestalten und die Dekoration für die Trauerfeier selbst entwerfen. Hinterbliebene können bei der Trauerfeier sprechen oder musizieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestaltung der Bestattung einbringen können und möchten, ist bei Bestattungen Heinz Schaack immer auch Thema des Trauergesprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vorstellungen.
Kann ich den Sarg oder die Urne selbst gestalten?
Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Anbietern, die Särge und Urnen in allen erdenklichen Formen, Farben und Materialien anbieten. Und doch kann aus ganz unterschiedlichen Gründen der Wunsch entstehen, Sarg oder Urne selbst zu gestalten. Sie können einen Sarg oder eine Urne aus unserem Sortiment nehmen und dann bemalen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebevolle Grußbotschaften zu verfassen. Sie können aber auch so weit gehen, einen Sarg selbst zu schreinern. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir Sie über eventuelle Vorschriften informieren. Auch wenn Sie eine Urne selbst fertigen möchten, sprechen Sie uns gerne frühzeitig an. Wir nennen Ihnen dann die Maße der Aschekapsel, die wir aus dem Krematorium erhalten und die in die Urne hineinpassen muss. Bei Seebestattungen und in einigen Bestattungswäldern gelten außerdem bestimmte Materialvorschriften.
Kann ich Beigaben mit in den Sarg oder das Grab geben?
Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieblingsbuch des Verstorbenen, ein von den Kindern gemaltes Bild, einen Teddy oder etwas anderes mit in den Sarg. Einige Urnenmodelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grabbeigabe legen können.
Was gehört zum Trauerdruck und kann ich die Traueranzeige auch selbst gestalten?
Zum Trauerdruck gehören Anzeigen, die in der Tagespresse geschaltet werden, Trauerbriefe, Einladungen zum Trauerkaffee und Danksagungen, die Sie persönlich verschicken, und Sterbebildchen, die bei der Trauerfeier ausgelegt oder verteilt werden. Welche Formen des Trauerdrucks Sie nutzen möchten, entscheiden Sie. Gerne geben wir Ihnen Anregungen und übernehmen die Umsetzung. Früher gab es gerade bei der Traueranzeige in der Tagespresse zahlreiche Konventionen. Inzwischen wird es jedoch immer beliebter, auch eigene Text- und Bildideen oder Gestaltungsvorschläge einzubringen. Allein bezüglich des Formats, sind wir an die Vorgaben der örtlichen Zeitungen gebunden. Bei der Gestaltung von Trauerdruck, den Sie persönlich verschicken, haben Sie natürlich vollkommen freie Hand.
Was ist ein Online-Gedenkportal?
Ein Online-Gedenkportal bietet Ihnen die Möglichkeit, den Verstorbenen auf vielfältige Weise zu ehren und gemeinsam mit Angehörigen, Freunden und Bekannten Erinnerungen zu teilen. Bestattungen Heinz Schaack richtet für Ihren verstorbenen Angehörigen kostenfrei eine persönliche Gedenkseite ein. Hier können Sie und alle Menschen, die mit Ihnen trauern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen entzünden und Worte des Gedenkens hinterlassen oder Fotos aus dem gemeinsamen Leben teilen. Außerdem können wir hier auch noch einmal die Traueranzeige veröffentlichen.
Bestattungskosten
Was kostet eine Bestattung in Hanau?
Die Bestattungskosten setzen sich aus den Leistungen des Bestattungsunternehmens, den Friedhofsgebühren und weiteren Posten zusammen. Die Höhe hängt von der gewählten Bestattungsart und der individuellen Gestaltung ab. Wir besprechen die Kosten offen und verständlich mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
Wer trägt die Bestattungskosten?
Die Beerdigungskosten tragen die bestattungspflichtigen Angehörigen: zuerst Ehepartner oder Lebenspartner, dann volljährige Kinder, dann Eltern. Damit die finanzielle Belastung nicht unerwartet trifft, empfehlen wir, die Bestattungskosten über eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto im Rahmen einer Bestattungsvorsorge abzusichern. Wenn die Bestattungskosten nicht aufgebracht werden können, besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt Bestattungsbeihilfe zu beantragen. Wir beraten Sie dazu gern persönlich.
Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.
Trauer und Trauerbegleitung
Wo bekomme ich im Trauerfall psychologische Unterstützung?
Wir sind vor, während und nach der Bestattung für Sie da. Wenn Sie darüber hinaus Unterstützung brauchen, sprechen Sie uns an oder wenden Sie sich an eine dieser Stellen.
Telefonseelsorge, rund um die Uhr und kostenfrei: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123. Beratung per Mail und Chat über online.telefonseelsorge.de
In Hanau und im Main-Kinzig-Kreis: Trauerbegleitung der Johanniter, Friedberger Straße 9, 63452 Hanau, Telefon 06181 90010-705. Dort gibt es Einzelbegleitung und Trauergruppen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.
Auch die Arbeitsgemeinschaft Hospizdienst Hanau und Main-Kinzig bietet Begleitung für Trauernde an.
Gibt es Beratungsstellen speziell für trauernde Eltern und Geschwister?
Ja. Der Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland (VEID) vermittelt Ansprechpartner in ganz Deutschland, Telefon 0341 94 68 884, kontakt@veid.de, veid.de
In Hanau begleitet die Trauerarbeit der Johanniter auch Familien, Telefon 06181 90010-705.
Gibt es Beratungsstellen speziell für Suizidtrauernde?
Ja. AGUS e.V. berät und begleitet Menschen, die einen Angehörigen durch Suizid verloren haben, Telefon 0921 150 03 80, kontakt@agus-selbsthilfe.de, agus-selbsthilfe.de
Rund um die Uhr erreichbar ist außerdem die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 116 123.
Gibt es Beratungsstellen für trauernde Kinder und Jugendliche?
Ja. Das Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ ist unter 116 111 erreichbar, montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr. Online berät da-sein.de trauernde und schwer kranke Jugendliche.
In Hanau bietet die Trauerarbeit der Johanniter Gruppen und Einzelbegleitung für Kinder und Jugendliche an, Friedberger Straße 9, Telefon 06181 90010-705.
Kann ich Kinder mit zur Beerdigung bzw. zur Abschiednahme am offenen Sarg bringen?
Jedes Kind reagiert anders, aber grundsätzlich empfehlen wir, Kinder mit zur Beerdigung zu bringen. Auch wenn sie nicht alles verstehen, möglicherweise überfordert sind oder sich vielleicht sogar zwischendurch langweilen. Sich in der Zeit der Trauer ausgegrenzt zu fühlen, würde in jedem Fall schwerer wiegen. Denn das, was wir nicht kennen und nicht verstehen, macht den Großen wie den Kleinen häufig Angst. Bedenken Sie auch: Der Abschied ist ein einmaliger unwiederbringlicher Moment und ein wichtiger Schritt in der Trauerverarbeitung, der helfen kann, den Verlust zu akzeptieren. In unserer langjährigen Arbeit als Bestatter haben wir gelernt, dass die Erwachsenen gerade im Umgang mit dem Tod noch viel von Kindern lernen können. Sie gehen oftmals ganz natürlich mit dem Tod um und begreifen ihn als etwas, was zum Leben eben dazugehört und irgendwann eintritt.
Wie erkläre ich meinem Kind, was es bedeutet „tot“ zu sein?
Ob und wie ein Kind begreift, was es bedeutet, tot zu sein, hängt ganz vom Alter und von der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes ab. Auch ist es ein Unterschied, ob es sich um jemand Nahestehenden oder um einen Fremden handelt und ob jemand plötzlich oder nach längerer Krankheit verstorben ist. Gerne empfehlen wir Ihnen Kinderbücher zu diesem Thema und nennen Ihnen hilfreiche Anlaufstellen in der Region.
Wie kann ich mein Kind nach dem Verlust einer nahestehenden Person unterstützen?
Was ein Kind nach dem Tod eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person braucht, hängt unter anderem vom Alter und von den Todesumständen ab. Grundsätzlich haben Kinder haben, wie in allen Lebenslagen, viele Fragen. Lassen Sie diese Fragen zu und ermuntern Sie auch dazu, Fragen zu stellen. Zeigen Sie Ihre eigene Trauer, damit das Kind sich in dieser schwierigen Situation nicht ausgeschlossen fühlt. Gerne können Sie Ihr Kind auch mit zu uns ins Bestattungshaus bringen.
Bestattungsvorsorge
Kann ich eine Bestattung schon im Vorfeld regeln?
Ja. Mit einer Bestattungsvorsorge in Hanau und Umgebung können Sie die erwartete Bestattung schon im Vorfeld festlegen: Bestattungsart, Wünsche und Vorstellungen rund um den Abschied und die finanzielle Absicherung. Natürlich können Sie mit uns auch Ihre Bestattungsvorsorge planen, wenn Sie nicht aus Hanau kommen. Wir arbeiten ortsunabhängig. So wissen Ihre Angehörigen, was gewünscht ist, und müssen diese Entscheidungen nicht unter Druck treffen.
Was ist eine Bestattungsverfügung und wozu brauche ich sie?
In einer Bestattungsverfügung halten Sie Ihre Wünsche für Ihre Bestattung schriftlich fest: Bestattungsart, Friedhof, Grabart, Wünsche für die Trauerfeier. Anders als ein Testament wird sie unmittelbar nach dem Tod wirksam und ist für Ihre Angehörigen verbindlich. Wir empfehlen, eine Bestattungsverfügung im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags zu regeln. Denn was eine Person zu Lebzeiten festgelegt hat, gibt den Angehörigen Sicherheit und Orientierung.
Kann ich die eigene Beerdigung schon zu Lebzeiten planen?
Ja. Viele Menschen möchten die eigene Bestattung planen und machen sich frühzeitig Gedanken über die eigene Beerdigung, auch wenn es kein einfaches Thema ist. Sich zu Lebzeiten Gedanken zu machen und diese eigenen Wünsche festzuhalten, ist eine der größten Entlastungen, die Sie Ihren Angehörigen schenken können. Wenn Sie Ihre Wünsche innerhalb der Familie noch nicht besprochen haben, hilft ein Bestattungsvorsorgevertrag dabei, alles verbindlich zu regeln: Bestattungsart, Grabart, Trauerfeier, zur finanziellen Vorsorge über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung. Mit einem Vorsorgevertrag stellen Sie sicher, dass Ihre Beerdigung genau so gestaltet wird, wie Sie es möchten, und Ihre Angehörigen entlasten.
Was ist eine Bestattungsvorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?
In einer Bestattungsvorsorge legen Sie vertraglich fest, wie Ihre Trauerfeier und Ihre Beisetzung ablaufen sollen. Dazu gehört die Entscheidung zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung, der Ort der Beisetzung, die Wahl von Sarg oder Urne und die Musik bei der Trauerfeier.
Sie wissen dann, dass später Ihren Wünschen entsprochen wird. Gleichzeitig nehmen Sie Ihren Angehörigen viele Entscheidungen ab, die sie sonst in den ersten Tagen nach Ihrem Tod treffen müssten.
Über eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto lässt sich zusätzlich die Finanzierung absichern. Wir beraten Sie dazu kostenfrei. Wenn Sie möchten, bringen Sie Ihre Familie zum Gespräch mit.
Was kostet eine Bestattungsvorsorge?
Die Kosten einer Bestattungsvorsorge hängen von Ihren persönlichen Wünschen ab: von der Art der Bestattung über die Wahl des Friedhofs bis zur Gestaltung der Trauerfeier. Daher lassen sich die Kosten nicht pauschal beziffern. In einem persönlichen Beratungsgespräch beim Bestattungsunternehmen oder bei Ihnen zu Hause gehen wir alle Punkte mit Ihnen durch und erstellen eine transparente Kostenaufstellung. Die Beratung ist kostenfrei.
Was kann ich in meinem Bestattungsvorsorgevertrag festlegen?
Das bleibt Ihnen überlassen. Sie können bis ins Detail gehen oder nur den Rahmen vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Festhalten lassen sich zum Beispiel:
Art der Bestattung und der Beisetzung
Friedhof, Grabart, Grabstein und Grabpflege
Ort und Ablauf der Trauerfeier
Trauerrede durch eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder durch einen freien Redner
Musik für die Trauerfeier
Sarg oder Urne
Blumenschmuck
Gestaltung und Inhalt von Trauerdruck und Traueranzeige
Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier
persönliche Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags
Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung. Wie kann ich das festlegen?
Sprechen Sie zuerst mit Ihren Angehörigen darüber. Verbindlich wird es mit einer Bestattungsvorsorge: Im Gespräch mit uns können Sie Ihre Vorstellungen zu Abschied und Beisetzung durchgehen und anschließend im Vertrag festhalten. Wir führen die Bestattung später so aus, wie Sie es festgelegt haben.
Gerade bei persönlichen Wünschen ist das ratsam, damit unter den Hinterbliebenen keine Unstimmigkeiten darüber entstehen, welche Form des Abschieds Ihnen gerecht wird.
Was ist der Unterschied zwischen einer Bestattungsverfügung und einem Bestattungsvorsorgevertrag?
Eine Bestattungsverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der Sie festhalten, wie Sie bestattet werden möchten. Sie hat keine finanzielle Komponente. Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen und regelt zusätzlich die finanzielle Absicherung über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung. Der Vertrag ist für den Bestatter bindend.
Wie kann ich meine Bestattung finanziell absichern?
Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Wege: eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto. Beides ist in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag und in einem angemessenen Kostenrahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt. Ihre Beisetzung bleibt also auch dann abgesichert, wenn Sie später Sozialleistungen beziehen.
Die Einlagen auf dem Treuhandkonto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG werden mündelsicher angelegt und sind zusätzlich durch eine Ausfallbürgschaft der Sparkasse Wuppertal abgesichert. Einmal im Jahr erhalten Sie einen Kontoauszug.
Ist eine finanzielle Bestattungsvorsorge wirklich notwendig?
Notwendig ist sie nicht, sinnvoll in den meisten Fällen schon. Das zurückgelegte Geld ist zweckgebunden und damit vor dem Zugriff Dritter geschützt, etwa durch das Sozialamt. Vor allem aber müssen Ihre Angehörigen die Kosten nicht selbst tragen.
Die Kosten einer Bestattung setzen sich aus mehreren Posten zusammen: unserer Arbeit als Bestatter, den Gebühren für Ämter, Arzt und Friedhof, bei einer Feuerbestattung zusätzlich dem Krematorium. Dazu kommen Steinmetz, Grabpflege, Trauerdruck, Blumenschmuck und die Bewirtung nach der Trauerfeier. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt davon ab, wie Sie sich Trauerfeier und Beisetzung wünschen.
Ist meine Bestattungsvorsorge im Pflegefall geschützt?
Ja. Das Guthaben aus einem Bestattungsvorsorgevertrag ist zweckgebunden. Sollten Sie pflegebedürftig werden und auf Leistungen des Sozialamts angewiesen sein, kann auf das angelegte Geld nicht zugegriffen werden. Ihre Vorsorge bleibt finanziell abgesichert.
Zählt eine Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen?
Wenn Sie die finanzielle Absicherung zweckgebunden anlegen, in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem Treuhandkonto, ist das Geld zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen vor dem Zugriff Dritter geschützt. Voraussetzung ist, dass weder Sie noch Ihre Familie darüber für andere Zwecke verfügen können und dass der Betrag für eine ortsübliche Bestattung angemessen ist.
Was passiert mit meiner Bestattungsvorsorge, wenn ich Sozialleistungen beantrage?
Haben Sie die Vorsorge abgeschlossen, bevor der Bedarfsfall eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung in der Regel bis zu Ihrem Tod unangetastet. Das gilt auch, wenn Sie erst später Sozialleistungen beantragen.
Geschützt ist das Geld nur, wenn es zweckgebunden angelegt ist, wenn also niemand es für etwas anderes als Ihre Bestattung verwenden kann. Außerdem gilt der Schutz nur für den Betrag, der einer angemessenen Bestattung am gewünschten Ort entspricht.
Diese Hinweise sind allgemein gehalten. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an das zuständige Amt oder an einen Anwalt.
Kann ich den Vorsorgevertrag nachträglich ändern?
Ja, der Vertrag ist jederzeit anpassbar. Wenn sich Ihre Wünsche oder Ihre Lebenssituation ändern, passen wir den Vertrag gemeinsam an. Für uns gilt immer die aktuelle Fassung.
Für wen ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?
Eine frühzeitige Bestattungsvorsorge hilft nicht nur im höheren Alter. Auch junge Familien, Menschen mit Risikoberufen oder Schwerkranke entscheiden sich bewusst dafür, ihre Angehörigen zu entlasten. Es gibt keinen festen Zeitpunkt. Wer sich mit dem Thema beschäftigen möchte, kann jederzeit einen Termin zur Beratung vereinbaren.
Ab welchem Alter ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?
Ein Mindestalter gibt es nicht. Viele Menschen regeln ihre Bestattungsvorsorge dann, wenn ohnehin Testament, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung anstehen. Der richtige Zeitpunkt ist der, an dem Sie sich mit dem Thema beschäftigen möchten. Ändern lässt sich der Vertrag später jederzeit.
Kann ich Bestattungswünsche in meinem Testament festhalten?
Davon raten wir ab. Ein Testament wird in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Für Ihre Wünsche ist es dann zu spät. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag gehen Sie auf Nummer sicher. Wichtig ist, dass Ihre Angehörigen von dem Vertrag wissen und dass Sie ihn an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahren oder bei Ihrem Notar hinterlegen.
Welche Patientenrechte habe ich am Lebensende und wie kann ich meinen letzten Willen festhalten?
Neben der Bestattungsvorsorge lohnt es sich, auch Ihre Patientenrechte und Ihren letzten Willen zu regeln. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt dazu barrierefreie Informationen bereit, zu
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsrecht
ebenso wie zum
Erbrecht
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Online-Services und Gedenkportal
Was ist eine Gedenkseite?
Eine Gedenkseite ist ein öffentlicher Ort im Internet, an dem Angehörige, Freunde und Bekannte gemeinsam an einen verstorbenen Menschen erinnern können. Dort können Bilder geteilt, Worte hinterlassen und Beiträge der Trauergemeinschaft gesammelt werden.
Wer kann eine Gedenkseite sehen?
Das entscheiden die Angehörigen. Sie legen fest, welche Inhalte öffentlich sichtbar sind und wer Beiträge veröffentlichen darf. Jeder kann Gedenkkerzen zünden und Kondolenzen formulieren.
Kostet die Gedenkseite etwas?
Nein. Wir richten die Gedenkseite kostenfrei für Sie ein.
Was ist das Erinnerungsbuch?
Mit dem Erinnerungsbuch können Sie gemeinsam mit Familie und Freunden ein gedrucktes Fotobuch gestalten. Beiträge und Bilder aus der Gedenkseite lassen sich direkt übernehmen und durch eigene Erinnerungen ergänzen.
Wie erhalte ich Zugang zum Kunden-Center?
Sprechen Sie uns an. Wir senden Ihnen eine E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein persönliches Gespräch?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Als Ihr Bestatter in Hanau sind wir jederzeit für Sie da, telefonisch unter 06181 53487, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch. Wir nehmen uns Zeit für Sie.